GRUNDLAGEN
1.6
Besondere Rechtsquellen
Der baselstädtische Gesetzgeber hat das Informations- und Datenschutzgesetz (= IDG) erlassen. Wenn Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer baselstädtischen Behörde oder eines öffentlichen Organs Personendaten bearbeiten, gilt also das IDG.
Wie Sie im letzten Kapitel erfahren haben, gilt für Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer basel-städtischen Behörde oder eines öffentlichen Organs des Kantons Basel-Stadt, wie etwa die Universität, das IDG. Im Video erfahren Sie, ob Sie in dieser Rolle Personendaten erheben oder anderen Behörden oder Privaten bekannt geben dürfen.
Lizenz
Universität Basel
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Geschichte
/de/data-protection-29/fundamentals-171/special-legal-sources-875 -
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