GRUNDLAGEN
1.6
Besondere Rechtsquellen
Der baselstädtische Gesetzgeber hat das Informations- und Datenschutzgesetz (= IDG) erlassen. Wenn Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer baselstädtischen Behörde oder eines öffentlichen Organs Personendaten bearbeiten, gilt also das IDG.
Wie Sie im letzten Kapitel erfahren haben, gilt für Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer basel-städtischen Behörde oder eines öffentlichen Organs des Kantons Basel-Stadt, wie etwa die Universität, das IDG. Im Video erfahren Sie, ob Sie in dieser Rolle Personendaten erheben oder anderen Behörden oder Privaten bekannt geben dürfen.
Lizenz
Universität Basel
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Geschichte
/de/data-protection-29/fundamentals-171/special-legal-sources-875 -
Versionen
Django 5.2.14 -
Zeit
CPU: 207.08ms (225.70ms) - Einstellungen
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Anfrage
apply_cache -
SQL
10 Abfragen in 11.09 ms -
Statische Dateien
7 Dateien benutzt -
Templates
step/step_home.html -
Cache
45 Abfragen in 21.34ms -
Cachalot
Last invalidation: 8 Stunden, 30 Minuten -
Signale
129 Empfänger von 15 Signalen -
Umleitungen abfangen
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Profiling
DJDT