RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN

4.3

Richtigkeit, Gegendarstellung und Vernichtung

Was geschieht, wenn über eine Person unrichtige Daten bearbeitet werden?

Das öffentliche Organ, das Personendaten bearbeitet, ist dazu verpflichtet, sich ihrer Richtigkeit zu vergewissern. Im Falle einer Unrichtigkeit der Daten hat die betroffene Person immer den Anspruch darauf, dass ihre Daten berichtigt werden. Doch wie wird entschieden, was richtig und was nicht richtig ist? Und wann lässt sich die Richtigkeit von Daten beurteilen, wann nicht?


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